Leistungen Rentenberatung
Ich bin gesetzlich zugelassen bei den Sozial- und Landesgerichten, unterliege selbstverständlich der Schweigepflicht und bin für meine Tätigkeit haftpflicht versichert.
Unternehmen, Gerichte, Anwälte, Steuerberater, Selbständige und Privatpersonen zählen zu meinen Mandanten.
Meine Gebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, Honorarvereinbarungen sind möglich. Die Höhe des Honorars richtet sich nach dem zeitlichen Aufwand. Ein Erstberatungsgespräch (60 Minuten) wird mit einer Gebühr von € 190,00 netto berechnet und wird im Folgeauftrag angerechnet.
Übrigens: Rentenberatungskosten sind steuerlich absetzbar!
Nach den Versicherungsbestimmungen der Rechtschutzversicherungen werden die Gebühren ab Erhebung einer Klage vor dem Sozialgericht übernommen.
Gern helfe ich Ihnen bei Ihren Anliegen:
Renten- und Zukunftsberechnung
- Wann können Sie in Rente gehen?
- Wie hoch wird Ihre Rente voraussichtlich sein?
- Sie möchten einen Rentenantrag stellen?
- Sie möchten Ihren Rentenbescheid prüfen lassen?
Kontenklärung
- Es fehlen Ihnen Versicherungszeiten?
- Sie haben Zweifel, ob alle Zeiten richtig erfasst wurden?
- Was müssen Sie tun, um auch die Rente aus dem Ausland beziehen zu können?
- Spielen ausländische Versicherungszeiten auch in der deutschen Rentenberechnung eine Rolle?
Schwerbehinderung
- Sie überlegen einen Antrag zu stellen und möchten wissen, wie sich die Schwerbehinderung auf die Rente auswirkt?
Erwerbsminderung
- Sie können Ihrer Berufstätigkeit leider nicht mehr wie gewohnt nachgehen?
- Welche Voraussetzungen benötigen Sie für eine volle oder teilweise Erwerbsminderungsrente?
Hinterbliebenenbezüge
- Sie sind leider Witwe/r oder Halb/Vollwaise geworden und sich unsicher bei der Antragstellung?
Selbständigkeit
- Sie sind selbständig oder arbeiten im Familienunternehmen mit und haben Zweifel an Ihrer Rentenversicherungspflicht?
- Sie sind Gesellschafter-Geschäftsführer und benötigen eine Statusprüfung?
Versorgungsausgleich
- Sie wurden geschieden und es könnten sich für Sie durch Gesetzesänderungen positive Veränderungen im Versorgungsausgleich ergeben?
- Sie möchten einen Änderungsantrag beim Familiengericht stellen ?
Vereinbaren Sie gern einen Termin.