Die Flexi-Rente:
Wer bis zum 67. Lebensjahr nicht voll arbeiten will, kann ab 2017 mehr dazuverdienen. Die Höhe des Hinzuverdienstes liegt bei 6.300 Euro, aber mit der neuen Regelung können die Renten nicht mehr stufenweise auf die Hälfte, ein Drittel oder sogar Null gekürzt werden.
Der Betrag von bis zu 6.300 Euro pro Kalenderjahr darf nun auch innerhalb weniger Monate verdient werden. Einkommen, das über die Grenze von 6.300 Euro liegt, wird nur zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet.
Beispiel: Ein Rentner mit einer Jahresrente von 12.000 Euro (=1.000 Euro pro Monat) verdient 9.000 Euro jährlich hinzu. Von der Differenz zwischen 9.000 Euro und 6.300 Euro (Freibetrag) werden 40 % (=1.080 Euro) von der Rente gekürzt.
Neu ist auch, daß das beste Einkommen der letzten 15 Jahre berücksichtigt wird.
Änderung in der Pflegeversicherung
Die drei bekannten Pflegestufen haben ausgedient! Es gibt ab dem 01.01.2017 fünf verschiedene Pflegegrade. Mit den neuen Pflegegraden kann man die Bedürfnisse der zu pflegenden Personen besser anpassen. Um die Reform zu finanzieren (mehr Pflegegeld) steigt der Beitrag zur Pflegeversicherung auf insgesamt 2,55%. Kinderlose Versicherte zahlen außerdem einen Zuschlag von 0,25%.