Altersrenten und Altersgrenzen – Wer kann wann in Rente? .
Folgende Altersrenten sind möglich:
Regelaltersrenten
Altersrenten für besonders langjährig Versicherte
Altersrenten für langjährig Versicherte
Altersrenten für Frauen
Altersrenten wegen Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit
Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Altersrenten für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute
Zu beachten: Die Altersrente für Frauen und die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit gibt es nur noch für Versicherte, die vor 1952 geboren sind.
Die verschiedenen Altersrenten haben unterschiedliche Altersgrenzen. Diese lagen in der Vergangenheit zwischen dem 60. und dem 65. Geburtstag. Seit 2012 steigen sie bei einigen Altersrenten stufenweise auf den 67. Geburtstag.
Bei den Altersgrenzen muss zwischen der Mindestaltersgrenze für eine Altersrente (zum frühestmöglichen Zeitpunkt) und der Altersgrenze für eine abschlagfreie Zahlung der Altersrente unterschieden werden.
Zusätzlich zum Lebensalter müssen je nach Altersrente noch weitere Voraussetzungen erfüllt werden. Zum Beispiel muss die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) erfüllt werden. Sie kann 5, 15, 25, 35 oder 45 Jahre betragen.
Bei einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen muss eine Behinderung von mindestens 50 % zum Rentenbeginn vorliegen.
Wie sieht es mit den Abschlägen aus?
Der Abschlag für einen früheren Renteneintritt beträgt 0,3 % für jeden Monat, den Sie vorzeitig in Rente gehen und er wirkt sich während der gesamten Laufzeit der Rente aus.
Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit kann mit Abschlägen mit 63 Jahren beginnen.
Altersrente für Frauen kann mit Abschlägen jederzeit vor dem 65. Lebensjahr beginnen,. (gilt nur für vor 1952 geborene Frauen)
Altersrente für langjährig Versicherte kann ab dem 63. Lebensjahr beginnen.
Altersrente für schwerbehinderte Menschen wird ab Jahrgang 1952 stufenweise von 60 auf 62 Jahre angehoben und ist für jeden Geburtsjahrgang individuell.